AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftstransaktionen zwischen den Parteien. Abweichende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, nachfolgend: der Kunde, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Jenni Biddle, nachfolgend: der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

Im Sinne dieser AGB bedeutet “Fotografien” alle digitalen Produkte (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fotografien und Videos), die vom Auftragnehmer erstellt wurden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zur Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dies schließt insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotografien, gedruckte oder belichtete Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotografien und Videos ein.

Pflichten des Kunden

Der Kunde muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen hat (Zeitplan, Anweisungen, besondere Wünsche etc.). Verzögerungen bei der Auftragsausführung aufgrund der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Kunden gehen zu Lasten des Kunden und gelten als Arbeitszeit des Auftragnehmers, die vergütet werden muss.

Der Kunde stellt sicher, dass Fotografie an den betreffenden Orten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, ob Fotografie erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände gelten. Dies obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer im Falle von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung schadlos.

Der Kunde muss Beanstandungen schriftlich einreichen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß akzeptiert und frei von Mängeln.

Leistung des Auftragnehmers

Dem Kunden ist bekannt, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotografien der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Entsprechend werden keine Beschwerden und/oder Mängelrügen in Bezug auf die oben genannten Punkte akzeptiert. Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten sind.

Sofern nicht fallbezogen anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotografien.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Foto-Reportage. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Gegenständen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur grundlegende Retuschen (Korrektur von Licht, Fokus und Rahmen sowie Entwicklung von Rohdaten). Jegliche weitergehende Bearbeitung der Fotografien (Retusche) ist nicht enthalten.

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer nimmt während der Hochzeit des Kunden wie vertraglich vereinbart Fotografien auf. Der Kunde kann den Auftragnehmer an diesem Tag zusätzliche Stunden arbeiten lassen.

Der Auftragnehmer muss die von ihnen ausgewählten und bearbeiteten Fotografien in einem vom Kunden allein bestimmten Dateiformat (z.B. JPEG) herausgeben. Die Raw-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen herausgegeben.

Der Auftragnehmer stellt die digitalen Kopien der Fotografien dem Kunden innerhalb von sechs Wochen nach der Fotosession zur Verfügung. Bei besonders aufwendigen Zusatzprodukten (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin entsprechend der damit verbundenen Zeitvorgaben vereinbart.

Mit der Übergabe der Fotografien an den Kunden haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Übergabezeitpunkt hinaus zu speichern.

Honorare und Auslagen

Falls die tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Abrechnungsperiode überschreitet, wird für jede angefangene zusätzliche Stunde eine Gebühr von 350,00 € fällig.

Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem folgenden Konto des Auftragnehmers:

Jenni Biddle Fotografie

IBAN: DE76 1001 1001 2137 9486 74

BIC: NTSBDEB1XXX

Erfolgt die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten.

Die restliche Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar.

Für Reisen des Auftragnehmers gilt Gütersloh als Ausgangs- und Zielort. Für eine Reise innerhalb von 30 km um Gütersloh fallen keine Kosten an, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart. Überschreitet die Reise zu und von der Location die zuvor vereinbarte Entfernung, werden für jeden zusätzlichen Kilometer Reisekosten in Höhe von 0,70 € berechnet. Bahn- oder Flugreisen sowie erforderliche Übernachtungen werden gemäß der tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkunft in Rechnung gestellt.

Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine rechtzeitige Ankunft am Hochzeitsort sicherzustellen.

Weitere durch den Auftrag entstehende Kosten, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und vom Kunden zu tragen. Während der Reportage stellt der Kunde dem Auftragnehmer angemessene Erfrischungen und Mahlzeiten kostenlos zur Verfügung.

Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Aufträgen

Wenn ein Auftrag von einer der Parteien unter Ausübung ihrer gesetzlichen Rücktrittsrechte storniert wird, gelten folgende Bestimmungen.

Im Falle einer Kündigung durch den Kunden hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Teils der vereinbarten Vergütung gemäß Abschnitt 5.3 dieser Vereinbarung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Auftragnehmer einen geringeren oder keinen Verlust erlitten hat oder dass der Auftragnehmer für die Stornierung verantwortlich ist.

Kann der Auftragnehmer eine Leistung aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen nicht erbringen, wird die Anzahlung an den Kunden zurückerstattet.

Etwaige Verbraucherrechte zum Widerruf bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

Die Fotografien bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde.

Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke (Ausdrucke für den privaten Gebrauch, eigene Profile in sozialen Medien, eigene private Websites etc.). Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotografien und zur Übertragung an Dritte werden für private Zwecke gewährt.

Jede Übertragung zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Make-up-Künstler, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen Fotografien nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer nutzen.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gewährt.

Der Auftragnehmer wählt die Fotografien aus. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, alle Fotografien zu erhalten.

Die Fotografien dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden. Jegliche Bearbeitung oder Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bestehende Metadaten-Einträge der Fotografien müssen erhalten bleiben.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotografien, die nur die Kunden zeigen, zu Werbe- und Illustrationszwecken in Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten etc.) zu verwenden.

Wenn der Kunde ausdrücklich der Nutzung der Fotografien durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken widerspricht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotografien aus anderen Aufträgen in der Werbung zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 20 %.

Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, ob Fotografie erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände gelten. Dies obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer im Falle von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung schadlos.

Der Auftragnehmer haftet nur für Verstöße gegen Pflichten außerhalb wesentlicher vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kunden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet. Wo der Auftragnehmer haftet, ist diese Haftung auf den Schaden begrenzt, den der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen müssen, wenn er die gebotene Sorgfalt angewendet hätte.

Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugstornierung, Unfall etc.). Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für technische Ausfälle (defekte technische Ausrüstung etc.), die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind, sowie für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Fotografien zu erstellen.

Kann der Auftrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, zum vereinbarten Termin tatsächlich oder rechtlich nicht durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien zunächst um einen alternativen Termin. Beide Seiten müssen die anderen Buchungen des Auftragnehmers berücksichtigen. Insbesondere ist die Zuweisung nicht tatsächlich unmöglich, wenn vom Kunden vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er die Veranstaltung an die geänderten Umstände anpasst, um sie in modifizierter Form durchzuführen.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Der Kunde kann Zahlungen nur gegen Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen, die entweder unbestritten sind oder gerichtlich festgestellt wurden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Eine Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Schriftform

Zusätze und Änderungen der Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig hiervon bestehen.

Anwendbares Recht

Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine Schutzvorschriften des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist Gütersloh. Gerichtsstand ist Gütersloh, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder die Anschrift oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Dies berührt nicht das Recht, das Verfahren vor einem Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand einzuleiten.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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